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Strafrecht in Kiel

Strafrecht in Kiel – wer denkt da nicht an spektakuläre Prozesse? Im Strafrecht in Kiel geht es um Verurteilung oder Freispruch, Haft oder Freilassung, Vollstreckung oder Bewährung. Rechtsanwalt Philipp Marquort Kiel ist auf Strafrecht spezialisiert. Wer eine Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, ist gut beraten, sich zunächst an einen Experten für Strafrecht in Kiel zu wenden. Wenn es um Vorwürfe wie Diebstahl, Körperverletzung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geht, müssen gerade auch die Rechte des Beschuldigten gewahrt werden.

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Was überhaupt eine Straftat ist, ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch und zahlreichen Tatbeständen des Nebenstrafrechts. Der Staat darf nur die Handlungen bestrafen, die im Gesetz eindeutig als Straftat beschrieben sind – so steht es im ersten Paragrafen des Strafgesetzbuches. Ein Experte für Strafrecht in Kiel ist als Verteidiger damit beauftragt festzustellen, dass die Rechte seines Mandanten im gesamten Strafverfahren gewahrt werden. In diesem Strafverfahren darf nur auf rechtlich zulässige Weise festgestellt werden, ob der Mandant mit einer Straftat gegen das Gesetz verstoßen hat. Dafür ist Voraussetzung, dass die Schuld des Betroffenen eindeutig – ohne vernünftigen Zweifel – nachgewiesen wird.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht steht seinen Mandanten in jeder Phase eines Strafverfahrens zur Seite. Das fängt mit dem Ermittlungsverfahren an. In diesem Verfahren geben noch Polizei und Staatsanwaltschaft den Ton an. Der Beschuldigte erhält zum Beispiel eine Vorladung, bei der Polizei zu einem Vorwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist er übrigens nicht verpflichtet. Nicht nur, wenn es um vermeintlich leichte Vorwürfe beim Strafrecht in Kiel geht, sollte der Beschuldigte bereits dann einen Fachanwalt für Strafrecht Kiel aufsuchen. Denn ein Experte für das Strafrecht in Kiel kennt sich mit der Theorie und der Praxis dieser Materie aus. Er kann zum Beispiel zunächst Akteneinsicht verlangen. Damit stellt er fest, welche Beweise gegen den Beschuldigten überhaupt vorliegen. Auf dieser Grundlage entwickelt er zusammen mit seinem Mandanten eine erfolgversprechende Strategie für die Strafverteidigung.

Für das Strafrecht in Kiel und ganz Deutschland gilt, dass kein Beschuldigter lediglich Objekt des Strafverfahrens sein darf. Er ist an dem gesamten Verfahren beteiligt und mit vielen Rechten ausgestattet. Dazu gehört auch, dass er sich in jeder Phase dieses Verfahrens an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden kann, der ihn über seine Rechte aufklärt. Rechtsanwalt Philipp Marquort Kiel weist zum Beispiel immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, sich erst nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Strafrecht Kiel zur Sache zu äußern. Oft ist es auch ratsam, während des gesamten Strafverfahrens sich nicht zur Sache zu äußern. Denn oft genug reichen die Beweise der Strafverfolgungsbehörden nicht aus, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Zudem gibt es viele Strafverfolgungshindernisse, die eine Bestrafung des Täters auch dann verbieten, wenn er schuldig ist – zum Beispiel die Verjährung.

Wann empfiehlt es sich, zu einem Vorwurf nicht Stellung zu nehmen?

Krimineller Mann mit Handschellen vor einem Polizeiauto

Welche entlastenden Beweise können zugunsten des Beschuldigten vorgetragen werden? Bei welchen Konstellationen lohnt es sich, eine Einstellung des Verfahrens – zum Beispiel gegen Auflagen – anzustreben? Das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht sind komplexe Rechtsmaterien. Zwischen dem Beschuldigten und den Strafverfolgungsorganen besteht in der Praxis keine „Waffengleichheit“ – denn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht verfügen im Strafrecht in Kiel, anders als der Beschuldigte, der meist Laie ist, über Expertenwissen. Der Beschuldigte kann dies nur ausgleichen, indem er sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wendet.

Ermittlungsakten auf dem Schreibtisch bei der Polizei

Ein Anwalt für Strafrecht in Kiel stellt also sicher, dass dem Beschuldigten ein faires Verfahren gemacht wird. Dieser hat zum Beispiel die Möglichkeit, sich mit seinem Rechtsanwalt für Strafrecht jederzeit unter vier Augen in einer geschützten Atmosphäre zu beraten. Wenn es ihm zum Beispiel darum geht, in erster Linie ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden, bietet sich oft die Option an, mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln. Die Strafprozessordnung sieht hierfür viele Möglichkeiten vor.

Was umfasst das Wirtschaftsstrafrecht?

Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts. Es spielt auch in der Praxis des Strafrechts in Kiel eine große Rolle. Kurz gesagt, gehören zum Wirtschaftsstrafrecht alle Normen, die Geldstrafen oder Freiheitsstrafen für Handlungen androhen, die dem Bereich der Wirtschaft zuzuordnen sind. Wirtschaftsstrafrecht befasst sich also mit der Wirtschaftskriminalität. Ein Spezialist für Wirtschaftsstrafrecht ist häufig auch ein Fachanwalt für Strafrecht in Kiel.

Wie ist die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht?

Fachanwalt für Strafrecht in Kiel ist kein klassischer Ausbildungsberuf, sondern eine Zusatzqualifikation für Volljuristen, die bereits als Rechtsanwalt im Strafrecht in Kiel tätig sind. Die Bezeichnung eines Fachanwalts für Strafrecht in Kiel darf nur führen, wer als Rechtsanwalt mindestens 3 Jahre tätig ist, eine gewisse Anzahl von in der Praxis bearbeiteten Fällen und zusätzlich die Teilnahme an einen 120 Stunden umfassenden Kurs mit drei bestandenen Leistungskontrollen nachweist.

Rechtsanwalt Philipp Marquort Kiel ist ein ausgewiesener Experte für Strafrecht in Kiel. Den Titel Fachanwalt für Strafrecht Kiel erwarb er im Jahr 2007. Er betreut heute Mandanten aus Kiel, Schleswig-Holstein und der ganzen Bundesrepublik. Wenn Sie selbst Ihre Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren ausnutzen möchten und dafür eine kompetente Unterstützung suchen, können Sie sich gern an ihn wenden.

Das Schweigerecht

Gerade im Strafrecht gilt der Grundsatz: Schweigen ist Gold. Häufig geraten auch Menschen, die keine Straftat begangen haben, durch eine unbedachte Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in eine schwierige Lage. Deshalb ist es ratsam, vor jeder Angabe zum Sachverhalt einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Fachanwalt für Strafrecht Kiel zu befragen. Wer gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Beschuldigter zum Tatvorwurf schweigt, darf dadurch keine Nachteile erleiden. Wenn das in Anspruch genommene Schweigerecht des Beschuldigten in einem Urteil zu dessen Ungunsten verwertet wird, besteht sogar ein absoluter Revisionsgrund: Das Urteil muss dann aufgehoben werden.

Festnahme und Untersuchungshaft

Bei der Vorlage bestimmter Voraussetzungen darf die Polizei eine Person vorläufig festnehmen. Grundlage des Festnahmerechts ist der dringende Verdacht, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat. Spätestens am folgenden Tag muss ein Richter entscheiden, ob der Festgenommene freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen wird. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind in § 112 StPO (Strafprozessordnung) geregelt. Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder der Verdacht einer besonders schweren Straftat. Die Haft darf insbesondere nicht unverhältnismäßig sein.

Die häufigsten Straftaten

Straftaten – also Verhaltensweisen, die Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen – sind vielfältig. Sie sind nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB), sondern auch in zahlreichen Nebengesetzen aufgeführt. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2017 ist der einfache Diebstahl das am häufigsten registrierte Delikt (20 %), danach folgen der Betrug und der schwere Diebstahl (je 16 %), Sachbeschädigung und Körperverletzung (je 10 %). Die PKS erfasst jedoch nur die Straftaten, die von der Polizei erfasst wurden. Die Statistik sagt nichts über das Dunkelfeld aus, auch nicht darüber, wie viele Personen letztlich verurteilt wurden.

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Der Autor

Rechtsanwalt Philipp Marquort - Fachanwalt für Strafrecht in Kiel Exerzierplatz

Seit 2007 stehe ich meinen Mandanten gerne für rechtliche Beratung und Unterstützung in meiner Kanzlei zur Verfügung. Mit folgenden Rechtsgebieten beschäftige ich mich schwerpunktmäßig:

  • Strafrecht: Untersuchungshaft, Durchsuchung, Festnahme, Berufung, Revision, Strafverteidigung, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht etc.
  • Internetrecht und gewerblicher Rechtsschutz: EDV-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Urheberrecht
  • Inkasso und Forderungsmanagement: Forderungsbeitreibung, Titulierung, Vollstreckung, Bonitätsauskünfte, Titelüberwachung

Gerne vertrete ich Sie als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Vorwürfen im Strafrecht in jedem Verfahrensstadium. Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Eine Anklageschrift vom Gericht? Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, ich unterstütze Sie gerne. Bevor Sie mit der Polizei reden, reden Sie mit mir. Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich meine Mandanten bundesweit vor allen Gerichten in Strafsachen in allen Verfahrensstufen.

Meine Kanzlei befindet sich seit Dezember 2016 am Exerzierplatz 32 in Kiel. Parkplätze sind am Exerzierplatz vorhanden.


Philipp Marquort
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Exerzierplatz 32
24103 Kiel

Telefon 0431 / 979 940 – 20
Telefax 0431 / 979 940 – 25
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Redaktion: Kai Kruel