- Erbe in Höhe bis 75.000 €: 7 % (Stkl. I), 15 % (Stkl. II), 30 % (Stkl. III),
- bis 300.000 €: 11 % (I), 20 % (II), 30 % (III),
- bis 600.000 €: 15 % (I), 25 % (II), 30 % (III),
- bis 6 Mio. €: 19 % (I), 30 % (II), 30 % (III),
- bis 13 Mio. €: 23 % (I), 35 % (II), 50 % (III),
- bis 26 Mio. €: 23 % (I), 40 % (II), 50 % (III),
- mehr als 26 Mio. €: 30 % (I), 43 % (II), 50 % (III).
Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
Erbschaftssteuer in Kiel – das heißt, dass die Erben einen bestimmten prozentualen Anteil des Erbes als Steuern zahlen müssen. Steuerpflichtig ist der Nettowert des erworbenen Vermögens. Aber gibt es Obergrenzen, für die überhaupt keine Steuer bezahlt werden muss? Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer? Die klare Antwort ist ja. Und zudem sind die Obergrenzen hierfür relativ hoch angesetzt. Grundsätzlich werden Steuern erst bei der Erbschaft von hohen Vermögenswerten fällig. Sie sind zudem abhängig von der Verwandtschaftsstellung des Erben. Im Einzelnen gilt Folgendes:
- Für eine Erbschaft, die vom Ehegatten herrührt, gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro.
- Für die Kinder des Erblassers gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
- Die Enkel können bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben.
- Wenn Eltern oder Großeltern erben, beträgt die Freigrenze 100.000 Euro.
Daneben gelten für Kinder und Ehegatten zusätzliche Versorgungsfreibeträge. Ein im Vergleich zu den nahen Verwandten niedriger Freibetrag von 20.000 Euro gilt für folgende Erben:
- Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung,
- Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft
- alle anderen nicht verwandten Erben oder Empfänger einer Schenkung
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Die Erbschaftssteuer in Kiel kann höher oder niedriger ausfallen. Woran liegt das? Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet? Die Berechnung der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Gesamtwert aller Vermögensgegenstände, die auf den Erben übergehen. Von diesen Vermögensgegenständen werden die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Dies vermindert folglich die Erbschaftssteuer in Kiel – und manchmal fällt der Wert des Erbes dadurch unter eine Freigrenze, sodass überhaupt keine Erbschaftssteuer anfällt. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören beispielsweise Forderungen von Dritten gegenüber dem Erblasser. Faustregel: Schulden des Erblassers mindern den Wert des Nachlasses und somit auch die Steuerpflicht.
Ist eine Lebensversicherung erbschaftsteuerpflichtig?
Auch Lebensversicherungen werden vererbt. Ist eine Lebensversicherung steuerpflichtig? Grundsätzlich ja. Hierbei sind verschiedene Möglichkeiten zu unterscheiden:
- Wenn im Versicherungsvertrag kein Bezugsberechtigter genannt ist, dann ist die Versicherungssumme zusammen mit der Überschussbeteiligung ein Teil des Nachlasses. Entsprechend wird der Wert des Nachlasses erhöht. Wenn der Bezugsberechtigte gleichzeitig Erbe ist, wird die Versicherungssumme dem Nachlassanteil des benannten Erben hinzugerechnet. Die Erbschaft des Bezugsberechtigten erhöht sich dadurch. In beiden Fällen kann der Erbschaftsanteil also der Steuerpflicht unterfallen (es sei denn, dass Freibeträge unterschritten werden).
- Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass, wenn der Erblasser die versicherte Person war, der Erbe jedoch Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Bezugsberechtigter. Dann fällt auch keine Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme an.
Kann ein Steuerberater bei der Optimierung zukünftig anfallender Erbschaftssteuer in Kiel helfen?

Professionelle Hilfe ist gefragt, wenn es um Steuerfragen im Zusammenhang mit Erbschaftssteuer in Kiel gibt. Kann ein Steuerberater bei der Optimierung zukünftig anfallender Erbschaftssteuer in Kiel helfen? Ja. Denn ein Steuerberater kennt sich mit allen Steuerarten aus. Wenn es allerdings um die Auslegung eines Testaments oder eine spezifische Rechtsberatung im Zusammenhang mit Erbschaftssteuer geht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden. Besonders Firmen profitieren von dem Sachverstand der Steuerberater und Rechtsanwälte, um im Vorfeld einer möglichen Vererbung des Betriebs alle Einzelheiten optimal zu regeln.
Wie wird der Wert einer Immobilie bei der Zahlung der Erbschaftssteuer berechnet?
Immobilien werden sehr häufig vererbt. Nicht nur in Bezug auf die Steuerlast fragen sich viele Erben deshalb: Wie wird der Wert einer Immobilie bei der Zahlung der Erbschaftssteuer berechnet? Auch diese Berechnung ist gesetzlich geregelt, und zwar im Bewertungsgesetz und in der Grundvermögensbewertungsverordnung. Als Grundlage für die Berechnung des Werts einer geerbten Immobilie gilt der Verkehrswert. Der Verkehrswert erfolgt aufgrund ortsüblicher Schätzungen, die sich am Bodenrichtwert orientieren. Wertmindernde Faktoren kommen bei dieser behördlichen Schätzung oft zu kurz. Mit einem professionellen Verkehrswertgutachten kann diesem Umstand für eine Berechnung der Erbschaftssteuer entgegengewirkt werden.