Steuerberater sitzt am Schreibtisch und arbeitet am Laptop an einer Steuererklärung.

Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel

Eine Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel wird jedes Jahr erneut fällig. Um eine überhöhte Steuerlast zu vermeiden, wenden sich Vermieter und Verpächter an die SHBB Beratungsstelle in Schwentinental - Telefon 0431/78096-0. Kosten und Abschreibungen für das Mietobjekt senken die Steuerbelastung. Kompetente Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung sorgt dafür, dass Sie diese Kosten optimal ansetzen und bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel nichts falsch machen.

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Ein Mietobjekt ist eine wertbeständige Kapitalanlage mit regelmäßigen Mieteinkünften für den Eigentümer. Nicht ohne Grund wählen heute viele Menschen die Vermietung und Verpachtung als solide Grundlage für die Altersvorsorge. Doch wie bei fast allen Einnahmen gilt: Auch der Staat macht hier seinen Anteil geltend. Eine Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel fällt deshalb jedes Jahr an. Neben den Einkünften – zum Beispiel aus unternehmerischer Tätigkeit oder aus einem festen Arbeitsverhältnis – müssen in der jährlichen Steuererklärung auch die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung angegeben werden. Diese Einnahmen machen für viele Menschen einen Großteil ihrer Einkünfte aus. Umso wichtiger ist es, die Kosten für die Aufrechterhaltung dieser Einnahmequelle bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel richtig anzusetzen.

Was muss man bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpackung in Kiel beachten?

Die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel beachten sollten:

  1. Ganz gleich, ob Sie privat oder gewerblich vermieten: Auf jeden Fall müssen Sie eine Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel abgeben, um die Einnahmen aus Ihrem Mietobjekt zu versteuern.
  2. Für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist die Anlage V der Steuererklärung zu nutzen.
  3. Sie müssen bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel nicht die gesamten Einnahmen versteuern. Abziehbar sind die Kosten für den Erwerb und Erhalt des Mietobjekts, Schuldzinsen und die Abschreibung von vermieteten Immobilien.
  4. Beachten Sie, dass für die Vermietung von Garagen und gewerblichen Räumen besondere Vorschriften gelten.

Die Experten für Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung der SHBB Beratungsstelle in Schwentinental weisen immer wieder darauf hin, dass der Werbekostenabzug attraktive Möglichkeiten bietet, um die Steuerlast in vielen Fällen deutlich zu drücken. Denn es gilt der Grundsatz: Wer seine Kosten – obwohl diese vom Gesetz her als steuermindernd eingestuft werden – in der Steuererklärung nicht angibt, kann nicht mit einer Steuerentlastung rechnen. Was steuermindernd berücksichtigt werden darf, muss vom Steuerpflichtigen auch angegeben werden. Natürlich immer an der richtigen Stelle in der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel.

Zwei Steuerberater arbeiten gemeinsam eine Steuererklärung.

Bei der Geltendmachung des Werbekostenabzugs gibt es viele Einzelheiten zu beachten. Oft wird zum Beispiel Wohnraum an Verwandte vermietet – und das zu geringen Mieten. Aus steuerlichen Gründen ist es ratsam, die Miete hier nicht zu niedrig anzusetzen. Denn wenn der Mietzins weniger als zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, gilt die Vermietung als unentgeltlich. Die Nutzungsüberlassung wird dann in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil gesplittet. Die Abschreibung von vermieteten Immobilien und andere Werbungskosten dürfen entsprechend auch nur gemäß der Anteile angesetzt werden. Doch auch hier gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast durch den Ansatz von Kosten zu senken. Bei den Experten für Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung erfahren Sie als Vermieter mehr dazu.

Moderne Mehrfamilienhäuser in einem grünen Wohngebiet in der Stadt.

Die Vorschriften des Steuerrechts sind kompliziert. Und auch in der Praxis der Anwendung dieser Vorschriften gibt es viele Einzelheiten zu beachten. Was gilt zum Beispiel in Bezug auf die Abschreibung von vermieteten Immobilien? Welche Kosten lassen sich in der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel steuermindernd ansetzen und welche nicht? An welcher Stelle der Steuererklärung sind welche Positionen anzusetzen? Für die Beantwortung dieser und anderer Fragen ist eine kompetente Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung nötig. Die SHBB Beratungsstelle in Schwentinental bietet genau diese Beratung für Mandanten in Kiel und Umgebung an. Die Steuerberater legen dabei besonderen Wert auf Transparenz. Das heißt: Als Vermieter von Immobilien wissen Sie immer, welche konkreten Leistungen die Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung Ihnen bietet – und wie viel Geld Sie am Ende dadurch sparen können.

Gibt es Besonderheiten bei der Steuerklärung für die Vermietung von Ferienwohnungen?

Achten Sie bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung darauf, dass Sie eventuell umsatzsteuerpflichtig werden. Zwar ist eine Vermietung in der Regel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12a UStG) – dies gilt jedoch nur für langfristige Vermietungen. Wenn Sie eine Wohnung vorübergehend zur Beherbergung von Gästen vermieten (also eine Ferienwohnung anbieten), kann Umsatzsteuer anfallen. Es sei denn, Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Die Grenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung liegt bei 22.000 Euro. Ob die Stellung als Kleinunternehmer für Sie vorteilhaft ist, kann Ihnen Ihr Steuerberater beantworten.

Haben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Einfluss auf die Rente?

Einnahmen, die der Einkommensteuer unterliegen, haben auch Einfluss auf die Rente. Einkommensrelevante Einnahmen werden vom Rentenversicherungsträger deshalb berücksichtigt. Dies ist bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung zu beachten. Gleiches gilt für die Steuererklärung für die Vermietung von Ferienwohnungen in Lübeck. Allerdings gibt es auch für die Vermietung und Verpachtung Freibeträge, die bei der Rente nicht berücksichtigt werden.

Bei der SHBB Beratungsstelle in Schwentinental finden Eigentümer umfangreiche Hilfe rund um die Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung in Kiel. Das Team um den Steuerberater Jan Becker und die Steuerberaterin Brigitte Dobat steht Ihnen immer gern zur Verfügung. Wenn Sie als Eigentümer Steuern sparen möchten, dann vereinbaren Sie doch einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – ein Gespräch, das sich lohnen wird.

Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung

Was ist bei Vermietung und Verpachtung von Objekten zu beachten? Wie wird Vermietung rechtssicher und steueroptimal gestaltet? Es gibt viele Möglichkeiten, unnötige Kosten zu vermeiden. Eine kompetente Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung in Kiel hilft Ihnen dabei. Die Steuerexperten übersetzen für Sie die komplizierte Rechtslage in eine einfache und verständliche Sprache. Als Vermieter und Steuerzahler sehen Sie, wofür Sie Steuern zahlen müssen und an welchen Positionen Einsparungspotenzial besteht. Die SHBB Beratungsstelle in Schwentinental hat mit der Steuerberatung für Vermietung und Verpachtung schon vielen Eigentümern von Immobilien dabei geholfen, Geld zu sparen. Eine kompetente Steuerberatung zahlt sich aus.

Abschreibung von vermieteten Immobilien

Als Vermieter einer Immobilie profitiert man nicht nur von Mieteinnahmen, sondern auch von Steuervergünstigungen in Form der so genannten AfA. Was bedeutet AfA? AfA ist die Abkürzung für Absetzung für Abnutzung. Die Kosten werden nach und nach jedes Jahr mit der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Wichtig ist hierbei, zwischen Neubauten und Altbauten zu unterscheiden. Bei der Neubauten-AfA gilt in der Regel die lineare Abschreibung der Kosten für die Errichtung der Immobilie von 2 Prozent pro Jahr. Für die Altbauten-AfA gilt ebenfalls ein Abschreibungssatz von 2 Prozent. Für die Kosten des Erwerbs eines Gebäudes, das vor 1925 errichtet wurde, liegt dieser Satz sogar bei 2,5 Prozent. Damit möchte der Gesetzgeber den Bau von Gebäuden zu Wohnzwecken fördern. Speziell zu diesem Zweck gibt es auch Sonderabschreibungen über fünf Jahre, bei denen jedes Jahr bis zu fünf Prozent der Kosten für die Anschaffung eines Mietobjekts abgesetzt werden können.

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Der Autor

SHBB Beratungsstelle Schwentinental - umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um Steuern und Abgaben

Unser kompetentes Team unterstützt bereits viele Unternehmen aus Handel, Handwerk und Dienstleistung. Sie alle schätzen unsere individuelle Beratung in räumlicher Nähe, genauso wie Freiberufler und Privatpersonen. So bieten wir unter anderem betriebswirtschaftliche Beratungen, steuerliche Beurteilung von Verträgen oder auch die digitale Buchführung an.

Gerne sind wir auch für Sie tätig, auch im Bereich kaufmännische Unternehmensführung. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie vollumfänglich, auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnitten.


SHBB Beratungsstelle Schwentinental

Liesenhörnweg 3-5
24222 Schwentinental

Telefon 0431 / 78096-0
Telefax 0431 / 78096-60
Web www.schwentinental.shbb.de
Mail info@schwentinental.shbb.de

Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema: Erbschaftssteuer in Kiel

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Redaktion: Kai Kruel